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Allgemeine Geschäfts- und Rahmenbedingungen der

BANDAO Guidance GmbH (AGB)

1. Geltung der Rahmenbedingungen
Unsere Rahmenbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge und von uns erbrachten Leistungen. Sie gelten während der gesamten Geschäftsverbindung, auch wenn sie im Einzelfall nicht mehr gesondert vereinbart werden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angaben sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die BANDAO GmbH Ihren Auftrag schriftlich bestätigt hat. Mündliche und telefonische Aufträge bedürfen, ebenso wie Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge, der schriftlichen Bestätigung durch die BANDAO GmbH.
2.2 Verträge werden mit der BANDAO GmbH und nicht mit Trainern von der BANDAO GmbH geschlossen.

3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflicht der Kunden

3.1 Der erste Schritt unserer Zusammenarbeit ist die Erstellung einer Trainingsbedarfsanalyse, einer Beratung oder einer Trainervermittlung.
3.2 Der Umfang der Leistung für Trainingskonzeption ist Gegenstand des Vertrages.
3.3 Ohne Ihre Mitwirkung können wir keinen Erfolg haben. Unsere Kunden stellen uns deshalb alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
3.4 Höhere Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse befreien die BANDAO GmbH solange und im Umfang ihrer Wirkung von ihrer Leistungsverpflichtung, soweit nicht etwa solche Ereignisse durch uns oder unsere Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Dies gilt auch dann, wenn die Störung während eines bereits vorliegenden Verzuges eintritt.
3.5 Verändern Störungen im vorstehenden Sinne die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt unserer vereinbarten Leistungen erheblich, wirken solche Ereignisse auf unseren Geschäftsbetrieb in erheblicher Weise ein oder zeigt sich die vereinbarte Leistung nach Vertragsabschluß als unmöglich, so hat die BANDAO GmbH das Recht, eine angemessene Anpassung des Vertrages durchzuführen. Soweit die Vertragsanpassung nicht zu einem zumutbaren Ergebnis führt, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

4. Vergütung

4.1 Die Trainingskonzeption enthält eine Vorkalkulation, die nach Honorarsätzen (Vorbereitungstage, Trainingstage, etc.) geordnet ist. Programmänderungen und –erweiterungen berechnen wir zusätzlich. Auch unsere Tätigkeit zur Erarbeitung eines auftraggeberspezifischen Trainingsprogramms ist vergütungspflichtig.
4.2 Unsere Kostenangaben (Honorar- und Kostensätze) verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4.3 Die BANDAO GmbH wird Leistungs-Teilabschnitte jeweils nach Erbringung abrechnen. Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge und sofort fällig.

5. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Lizenzen

5.1 Sie erhalten von der BANDAO GmbH Arbeitsunterlagen für die Teilnehmer.
5.2 Diese Arbeitsunterlagen gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Unsere Kunden erwerben an dem von uns für sie entwickelten und gestalteten Programm ein Nutzungsrecht nur für den persönlichen Gebrauch der jeweiligen Teilnehmer. Eine Übertragung des Nutzungsrechts an dritte ist sowohl dem Kunden wie dem Teilnehmer nicht gestattet.
5.3 Jede Vervielfältigung auch nur auszugsweise, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Kunden, bzw. den Teilnehmern überlassenen Arbeitsunterlagen, ist nicht gestattet, es sei den, daß unsere schriftliche Zustimmung gegeben wird. Ebenso bedürfen die Weiterverwendung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Trainings des Kunden ohne unsere weitere Beteiligung einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung mit der BANDAO GmbH.
5.4 Das geistige Eigentum sowie das Urheberrecht an unseren Arbeitsunterlagen und den darin niedergelegten Inhalten steht ausschließlich der BANDAO GmbH zu.

6. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit

6.1 Ein Recht des Kunden auf Ausschließlichkeit besteht nicht. Wir sind berechtigt, die bei der Erbringung unserer Leistungen beim Kunden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Kundennamens für unsere weitere Tätigkeit zu verwenden und zu verarbeiten. Über die bei unserer Tätigkeit für sie erlangten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden wir gegenüber jedermann stillschweigen bewahren.
6.2 Sie werden alles unterlassen was die Unabhängigkeit unserer Mitarbeiter gefährden könnte. Dies gilt insbesondere auch für Anstellungsangebote und für Angebote, Aufträge für sie direkt zu übernehmen.

7. Kündigung, Annahmeverzug

7.1 Kündigung
a) Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund.
aa) Bei Kündigung eines laufenden Leistungsprogramms behält die BANDAO GmbH den Anspruch auf die volle Vergütung der Trainerhonorare. Die übrigen Kosten werden insoweit geschuldet, als sie bis zur Wirkung der Kündigung anfallen.
ab) Wird vor Beginn eines Leistungsprogramms gekündigt, so berechnen wir die bis dahin bereits erbrachten Leistungen voll. Die Trainerhonorare sowie unsere Kosten, mit Ausnahme der Spesen und Auslagen, berechnen wir anhand der vereinbarten Sätze unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen und der Vorteile aus anderweitig möglicher Verwertung der Arbeitskraft unserer Mitarbeiter mit folgender Pauschalierungen (Zeitraum zwischen Kündigung und Beginn des Leistungsprogramms/Prozentsatz der Vergütung, den wir erhalten): 3 Monate 40%; 6 Wochen 60%; 4 Wochen 80%; 2 Wochen 100%
b) Bei Kündigung des Kunden aus wichtigem Grunde, der jedoch nicht auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, berechnen wir einen unserer bisherigen Leistung entsprechenden Teil der vereinbarten Gesamtvergütung zuzüglich der anfallenden Nebenkosten.
c) Bei Kunden Kündigung aus wichtigem Grunde, der auf unserem vertragswidrigen Verhalten beruht, haben wir nur Anspruch auf Honorierung unseres erbrachten Leistungsteils, es sei den, dieser Leistungsteil ist für den Kunden auf Grund unseres vertragswidrigen Verhaltens nicht mehr von Interesse. Für eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziff. 8.
d) Kündigt die BANDAO GmbH aus einem wichtigen Grunde, den der Kunde zu vertreten hat, so gilt oben 7 a. aa. entsprechend. Eventuelle weitergehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
7.2 Im Falle des Annahmeverzugs des Kunden oder der Nichterfüllung oder des Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des Kunden ist die BANDAO GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Obige Ziff. 7.1 d gilt dann entsprechend. Unabhängig davon haben wir Anspruch auf Ersatz, der uns dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn die BANDAO GmbH eine Kündigung nicht ausspricht.

8. Haftung

Ansprüche des Kunden oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor. Dies gilt auch für Folgeschäden. Generell ist unsere Haftung auf Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar waren.

9. Übertragbarkeit der Rechte, Aufrechnung, Zurückbehaltung

Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag können vom Kunden nicht auf dritte übertragen werden, es sei denn, daß wir dem schriftlich zustimmen. Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts gegen Forderungen der BANDAO GmbH sind nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.

10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel

10.1 Bei Verträgen mit Kaufleuten ist Starnberg als Gerichtsstand vereinbart.
10.2 Auf unser Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, soweit nicht für Teilbereiche zwingende gesetzliche Vorschriften dies anders bestimmen.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser Rahmenbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es soll dann die wirksame Regelung gelten, die dem angestrebtem Zweck der Rahmenbedingungen am nächsten kommt.

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